„SPD will Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang bringen“

„Der Innenausschuss führt am kommenden Montag eine Anhörung zum Zweiten Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz durch, mit dem das deutsche Recht an die Vorgaben der Datenschutzgrund-Grundverordnung angepasst wird. Die SPD-Bundestagsfraktion sieht insbesondere Handlungsbedarf darin, Datenschutz und Meinungsfreiheit in Einklang zu bringen.“

So lautet die Meldung der SPD-Bundestagsfraktion vom 5. Dezember. In der Mitteilung wird insbesondere auf die Notwendigkeit hingewiesen, Klarheit für den Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Meinungs- und Informationsfreiheit von Einzelnen zu schaffen. Zwar gebe es für den Bereich des Journalismus durch die Landesgesetzgebung schon Regelungen, doch müssten die anderen Bereiche durch bundesgesetzliche Bestimmungen geregelt werden.

Worum geht es? Grundsätzlich ist der Journalismus durch die Regelungen der Landesgesetzgeber weitgehend von den Bestimmungen der DSGVO ausgenommen. Journalist/inn/en müssen im Wesentlichen nur darauf achten, dass sie Daten allein zu journalistischen Zwecken verarbeiten und diese Daten auch technisch und organisatorisch sicher verwahren. Der Begriff des Journalismus kann dabei laut dem Europäischen Gerichtshof weit ausgelegt werden: auch Corporate Publishing inklusive (Vereins- oder Firmen-)Internetseiten gehört dazu. Allerdings kann aus dem bisherigen Urteil nur herausgelesen werden, dass im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nur dann die journalistische Ausnahme gilt, wenn die Datenverarbeitung durch eine „abgetrennte organisatorische Einheit“, d.h. eine eigene Abteilung und/oder Redaktion stattfindet. Kleinere Vereine und Unternehmen sowie Einzelbürger/innen ohne „eigene Abteilung“ schauen in die Röhre.

Mit der Verfassung, weder der deutschen noch der europäischen, ist das allerdings nicht vereinbar. Daher sind klare Freistellungen auch für diese kleineren Bereiche erforderlich.

Denn aktuell erleben viele Fotojournalist/inn/en bei Einsätzen Probleme bei der Berichterstattung: Veranstalter erlauben Aufnahmen nicht, verlangen die Unterzeichnung von Knebelverträgen, mit der eine umfangreiche Haftung für Datenschutzverstöße auf die Fotograf/inn/en verlagert werden soll, – oder sie untersagen die Fotografie von vornherein. Viele Event-Fotograf/inn/en berichten zudem über dramatische Auftragsverluste, weil bisherige Kunden wie Firmen oder Verbände Angst vor Problemen mit dem Datenschutz haben und niemand mehr beauftragen. Wenn Aufträge erteilt werden, kommen fotografisch unsinnige Anforderungen wie „von jeder Person eine Zustimmung einholen“ oder umgekehr „Personen von hinten fotografieren“.

Viele Vereine und Firmen haben auch schon ganze Bildergalerien von Veranstaltungen gelöscht, aus Sorge vor Sanktionen. Für eine freie Berichterstattung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eine reine Katastrophe.

Die SPD-Bundestagsfraktion will dieses Thema jetzt offensichtlich auf den Weg bringen. Der DJV beteiligt sich nach Aussage seines Justiziars Benno H. Pöppelmann an diesem Prozess: „Wir haben bereits einen Formulierungsvorschlag eingereicht“, so die Aussage.

Der DJV-Justiziar hatte sich bereits zusammen mit den Verlegerverbänden  erfolgreich für die Freistellungen der Medien in den Gesetzgebungen der Bundesländer eingesetzt, gegen die sich noch am 9. November 2017 die Datenschutzkonferenz der Länder und des Bundes ausgesprochen hatte. Ob es gelingt, solche Freistellungen allerdings auch für den weiteren Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu erreichen, ist noch nicht garantiert.

Red.

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