DJV-Gesamtvorstand: „Fotorecht gilt auch in der Katholischen Kirche“

[Update-Hinweis: die Katholische Kirche hat einige ihrer Positionen zum Fotorecht im April 2019 geändert, siehe dazu hier auf fotofreiheit.org und auf datenschutz-notizen.de]

(Pressemittteilung des DJV, 18. Februar 2019)  Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die katholische Kirche auf, die Arbeit von Bildjournalistinnen und -journalisten nach den Grundsätzen des Presse- und Fotorechts zu gewährleisten.

Regelungen des Datenschutzes seien dabei zu berücksichtigen. Diese Forderung hat der DJV-Gesamtvorstand auf seiner Sitzung in Würzburg beschlossen. „Es muss für Bildjournalisten weiterhin möglich sein, bei Veranstaltungen in Kirchen Aufnahmen zu machen“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Die katholische Kirche versucht derzeit, Bildjournalisten vorzuschreiben, in welcher Weise bei kirchlichen Veranstaltungen fotografiert oder gefilmt werden darf. Bei Personenbildern sollten die abgelichteten Gläubigen einer Veröffentlichung zustimmen müssen. Der DJV-Vorsitzende kritisiert die geplanten Einschränkungen der Fotofreiheit als weltfremd: „Die Kirchen sind Teil des gesellschaftlichen Lebens. Das muss sich in der Berichterstattung wiederfinden.“

Es gehe dabei nicht um eine Sonderrolle für Bildberichterstatter. In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) gebe es die Beschränkungen für Journalisten nicht. „Ich würde es sehr begrüßen, wenn die katholische Kirche die Praxis übernimmt, die bei anderen Institutionen völlig normal und bewährt ist.“ Grundlage sei das Kunsturhebergesetz, das auch in der katholischen Kirche gelten müsse.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

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