Datenschutzbehörden gegen Meinungsfreiheit?

Die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern haben erhebliche Bedenken gegenüber Sonderregelungen im Bereich der Meinungs- und Medienfreiheit. So hatte die Konferenz der Datenschutzbehörden am 9. November 2017 eine Entschließung herausgegeben, in der sie das Ende der bisherigen Freiheiten der Medien beim Umgang mit Daten gefordert hatten, also schlichtweg eine Begrenzung der Pressefreiheit in Deutschland.

„Eine faktische Beibehaltung der bisherigen nationalen Rechtslage im Presserecht würde dem europäischen Datenschutzrecht nicht gerecht.“

„Jedenfalls steht es nicht im Einklang mit dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten, wenn die Grundsätze des Datenschutzes im Journalismus in weitem Umfang ausgeschlossen werden.“
(Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder vom 9. November 2017)

Entsprechendes hatte auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz Voßhoff noch Anfang des Jahres 2018 verlangt.

„Einen Vorrang der Presse-, Rundfunk- und Medienfreiheit sieht die DS-GVO nicht vor…“

„Der europäische Gesetzgeber hat sich gerade nicht dafür entschieden, der Datenverarbeitung zu journalistischen Zwecken pauschal Vorrang vor dem Datenschutz einzuräumen.“ (…)

„Es wäre daher auch nicht der richtige Weg, den Schutz personenbezogener Daten ausschließlich einer Selbstregulierung der Presse zu überlassen.“

(Andrea Voßhoff, Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Interview mit dem „Bonner Rechtsjournal 01/2018, Seite 4)

Die für die Medien zuständigen Bundesländer haben den Forderungen der Datenschutzbehörden allerdings nicht entsprochen, sondern in den Landespressegesetzen und in der Rundfunkgesetzgebung sowie darüber hinaus teilweise auch in den Landesdatenschutzgesetzen die oben erwähnten Regelungen eingeführt, die Ausnahmen vom Datenschutz der DS-GVO für Medien, aber zum Teil auch für Bürger, Vereine und Firmen vorsehen.

Den Stellungnahmen von Landesdatenschutzbehörden ist anzusehen, dass die Behörden mit diesen politischen Entscheidungen sichtlich nicht einverstanden sind. Mit der Behauptung von „Unklarheiten“ oder Aussagen, nach denen angeblich die Aufnahme und Speicherung von Fotos der DSGVO unterliege, scheinen sie am Willen der Landesgesetzgeber vorbei Politik machen zu wollen.

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