Schleswig-Holstein lehnt gesetzliche Maßnahmen zur Fotofreiheit ab

Event im Sucher: Dirk Jacobs bei der Arbeit. Foto: Nicole Crystall

Bleibt am Thema dran: Dirk Jacobs bei der Arbeit. Foto: Nicole Crystall

 

Der Petitionsausschuss des Landes Schleswig-Holstein hat jetzt eine Petition für die Fotofreiheit abgelehnt. Die Petition war von dem Fotografen Dirk Jacobs eingebracht worden, der in einer parallelen Online-Petition über 40.000 Unterstützer/innen gewinnen konnte. Hintergrund der Aktion sind die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Jacobs berichtet davon, dass er durch die DSGVO einen Umsatzrückgang von über 60 Prozent hinnehmen musste. „Kindergärten und Schulen verzichten auf Jahrbücher und Bilder von Schulfesten, damit nicht gar eine Klage kommt. Touristiker in Schleswig Holstein bestellen Strandpromenaden im Sommer ohne Menschen gegen 6 Uhr m morgens oder verzichten auf neues Material“, kritisiert Jacobs.

Der Petitionsausschuss gab in seiner Beründung (hier im Volltext als PDF: Petition_SH) an, auch Stellungnahmen des Ministeriums für Inneres des Landes eingeholt zu haben. Das zuständige Ministerium habe argumentiert, dass es bereits Ausnahmeregelungen für Medien gebe, weitergehende Ausnahmen für andere Gruppen in einem Landesgesetz seien aber nicht möglich. Das Landesdatenschutzgesetz betreffe nur öffentliche Stellen und sei nicht geeignet, andere Bereiche zu regeln. Das Ministerium soll dabei auch gesagt haben, dass die DSGVO keinen Raum für „allgemeine Ausnahmeregelungen“ biete. Der Petitionsausschuss selbst sei zudem zum Schluss gekommen, dass es kein bundeslandbezogenes Ausnahmerecht von der DSGVO geben könne, es seien bundeseinheitliche Regelungen im Datenschutzrecht erforderlich. Insgesamt sei aber ein hohes Datenschutzniveau erforderlich.

Die Argumentation des Petitionsausschusses wirkt auf Beobachter schon deswegen seltsam, weil einige andere Bundesländer, allen voran das Bundesland Berlin, bereits Ausnahmeregelungen im Landesdatenschutzgesetz geschaffen haben. In Berlin wird das fotofreundliche Kunsturhebergesetz sogar explizit im Landesdatenschutzgesetz genannt.

Ganz überraschend kommt die Absage dennoch nicht. In Schleswig-Holstein regiert eine Koalition mit den GRÜNEN, die auch einen Landesminister stellen, Jan Philipp Albrecht. Dieser war bis vor Kurzem noch Europa-Abgeordneter und dabei federführend für die Ausformulierung der DSGVO verantwortlich. Sehr unwahrscheinlich also, dass ausgerechnet diese Landesregierung auch nur ein kleines Stück an der DSGVO rütteln und der Fotofreiheit helfen würde.

Dirk Jacobs gibt jedoch nicht auf. Er hat noch eine Petition beim Bundestag liegen und hofft, dass hier sich etwas zu seinem Gunsten tut. Vielleicht bleiben seine Bemühungen nicht fruchtlos: der Innenausschuss hat die Bundesregierung zur Vorlage von Regelungen aufgefordert, die auch in Sachen der Fotografie etwas bewegen könnten.

 

Red.

 

1 Kommentar zu “Schleswig-Holstein lehnt gesetzliche Maßnahmen zur Fotofreiheit ab

  1. Ich kann die Absicht der DSGVO durchaus verstehen. Die Folgen sind aber zu negativ. Ich wünsche mir einen neuen gesetzlichen Anlauf, um für beide Seiten ein besseres Ergebnis zu erzielen. Z. Zt. herrscht m. E. eine zu grosse Einschränkung und Angst beim fotografieren. Es scheinen sich Menschen darauf zu spezialisieren, durch Klagen vor Gericht zu Geld zu kommen oder anderen Menschen aus niederen Motiven zu schaden.
    Bei mehr Freiheit bestünde immer noch der Rechtsweg, sich gegen unangemessene Ablichtungen zu wehren.

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