Bundestag: Fotofreiheit gilt gegenüber Datenschutzgesetzen

Der Petitionsausschuss des Bundestags hat zur Petition für die Fotofreiheit Stellung genommen. Die Fotofreiheit wird demnach durch die Datenschutzgrundverordnung nicht eingeschränkt, meinen die Parlamentarier. Wer berechtigte Interessen an der Aufnahme oder Verbreitung einer Fotografie habe, könne nicht daran gehindert werden. Auch gelte das Kunst- und Urhebergesetz weiter, denn die Datenschutzgrundverordnung erlaube Ausnahmen vom Datenschutz im Interesse der Kommunikations- und Informationsfreiheit. Das Parlament wendet sich damit deutlich gegen Auffassungen von juristischen Mitarbeitenden in Datenschutzämtern, die einen Vorrang des Datenschutzes und aufwändige Einwilligungsverfahren gefordert hatten.

Das Recht auf freie Fotografie gilt nach der Stellungnahme des Parlamentes freilich nicht grenzenlos. Die Umstände der Aufnahme oder besondere Interessen der Abgebildeten können gegen die Fotofreiheit sprechen. Diese Position entspricht freilich schon der bisherigen Rechtslage und Rechtsprechung der Gerichte.

Die Entscheidung des Petitionsausschusses im Volltext findet sich hier bei openpetition.org (PDF-Dokument).

Die Petition wurde mit Hilfe von openpetition.org auf den Weg gebracht, einer Plattform, die Petitionen bei den politischen Institutionen vorstellt und auch rein praktisch an den zuständigen Ausschuss weiterleitet.

MH

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