Datenschutzhinweis in Visitenkarten-Format

„Sagen Sie mal, Sie fotografieren doch, das verstößt doch gegen die Datenschutz – – -“

„Hier! Meine praktische Datenschutzinformation!“

Der Fotograf langt in eine Lasche im Riemen seines Fotorucksacks und zieht ein weißes Kärtchen im Visitenkarten-Format heraus.

„Datenschutzinformation, ein Service des DJV“, steht da drauf. Und dann einiges Kleingedrucktes über das, was im Journalismus und in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erlaubt ist, ganz ohne DSGVO. Denn die gilt in vielen Teilen gar nicht, wenn es um diese Arbeitsbereiche gibt.

„Funktioniert super!“ melden Fotojournalist/inn/en zurück. „Viele Menschen sind einfach nur verunsichert. Werden sie aber mit der kleinen Karte daran erinnert, dass es in Deutschland das Recht auf Presse- und Meinungsfreiheit gibt, und das auch für die Arbeit mit Fotos und Film gilt, dann fallen ihnen die Schuppen von den Augen. Vor allem, weil das Kärtchen auch klar macht, dass sie damit nicht rechtlos sind, sondern im Rahmen der §§ 22, 23 KUG durchaus berechtigte Interessen gegen eine Verbreitung von Aufnahmen ihrer Person mitteilen können.“

Der DJV hat das kleine Kärtchen, das auf Vorder- und Rückseite mit einem Erklärungstext bedruckt ist, zuerst auf der photokina-Messe in Köln Ende September 2018 verteilt. Seitdem findet es reißenden Absatz.

„Ein Kollege läuft ständig mit einem ganzen Batzen dieser Visitenkarten durch die Gegend. Rausgegeben, Diskussion beendet“, resümiert ein Fotojournalist. „Ein toller Service vom DJV!“

Die Kärtchen enthalten auch die Adresse der DJV-Aktion Fotofreiheit.org. Auf dieser Internetseite finden sich weitere Informationen zum Thema.

Traurig ist natürlich nur, dass heutzutage, 59 Jahre nach Verkündung des Grundgesetzes (Artikel 5, Recht auf Meinungsäußerung per Bild) und 111 Jahre nach In-Kraft-Treten des „Fotogesetzes“ KUG (Recht auf Fotos ohne Einwiligung im Fall zeitgeschichtlicher Fotos, bei Beiwerk-Fotos, bei Veranstaltungen und bei Kunst) auf deren Geltung hingewiesen werden muss. Moderne Zeiten halt.

Hatten Sie selbst schon eine „Geschichte“ mit dem „Kärtchen“? Dann erzählen Sie es doch einfach hier unter „Kommentar“.

(Ergänzung vom 7. Dezember 2018:) Auf Wunsch eines Lesers haben wir den Text des Datenschutzhinweises nun auch als rtf-Datei online gestellt, falls sich jemand seine eigene Info-Karte basteln oder den Text irgendwie mit der eigenen Visitenkarte/den persönlichen Daten oder anderem kombinieren will:

Infotext als rtf-Datei: https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/Bildjournalisten/Dokumente/Datenschutzinformation__Foto_.rtf

2 Kommentare zu “Datenschutzhinweis in Visitenkarten-Format

  1. es ist ja wirklich nett so eine karte zu haben. nett auch, hier infos dazu zu veröffentlichen. doch wo bekomme ich die karte? gibt es nicht? wo kann ich mir den text kopieren, um mir karten selbst zu drucken? geht auch nicht, ich müsste den text vom bild abtippen. so bleibt es bei einer netten aktionsidee, die fast ins leere läuft. ein wenig mehr serviceleistung und viele würden sicher gerne mitmachen, auch nicht-DJV organisierte journalist*innen.

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