DSGVO und die Fotofreiheit in Luxemburg

Für die Debatte über die Bewahrung der Fotofreiheit, aber auch für die praktische Arbeit in anderen Ländern spielt es eine wichtige Rolle, wie das Bildrecht nach dem Wirksamwerden der DSGVO in anderen europäischen Ländern ausgestaltet und interpretiert wird. Die Nationale Kommission für den Datenschutz in Luxemburg hat jetzt ein themenbezogenes Spezialdossier online gestellt. Die Informationsschrift ist derzeit nur in französischer Sprache verfügbar („Droit à l’image“) und über diesen Link abrufbar.

Interessant am Beitrag ist insbesondere, dass die Luxemburger Datenschutzbehörde anders als einige deutsche Landesdatenschutzämter nicht davon ausgeht, dass sich die Regelungen zur Einwilligung für eine Fotoaufnahme und/oder Verbreitung von Fotos nunmehr allein nach der DSGVO richten. Vielmehr wenden sie zur Beurteilung der Einwilligungsvoraussetzungen weiterhin die bisherigen Grundsätze der luxemburgischen, aber auch Rechtsprechung des Europäischen Menschengerichtshofs an.

Darüber hinaus macht die Behörde deutlich, dass die Aufnahme und Verbreitung von Bildern für journalistische und künstlerische Zwecke nicht nach der DSGVO, sondern nach den medienrechtlichen Vorschriften zu beurteilen ist, die geregelt sind in der „Loi du 8 juin 2004 sur la liberté d’expression dans les médias„.

Michael Hirschler, hir@djv.de

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