Er hat über 40.000 Unterschriften gesammelt, verlor 80 Prozent seines Foto-Umsatzes und niemand will seine Petition

Dirk Jacobs bei der Arbeit (Ausschnitt). Foto: Nicole Crystall

Event im Sucher: Dirk Jacobs bei der Arbeit. Foto: Nicole Crystall
Event im Sucher: Dirk Jacobs bei der Arbeit. Foto: Nicole Crystall

Dirk Jacobs ist außer sich. Mit seinen Petitionen für „Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Kunst, Presse“ (eine der Petitionen findet sich hier), die er bereits zu Anfang des Jahres formulierte, hat er über 40.000 Personen erreicht. Zahlreiche Kommentare zu seinem Aufruf, den er unjuristisch formulierte, weil er als Journalist tätig ist, zeigen, wie sehr das Problem die Menschen bewegt. Doch seine Worte, die er an Bund, Ländern und die Online-Community richtete, scheinen nicht zu zählen. Zuletzt lehnte der Landtag Schleswig-Holstein eine Entgegennahme der Petition ab, weil nur das (Online-)Petitionssystem des Landtags selbst anerkannt werde.

Jacobs, der viel im Eventbereich unterwegs ist, wird seit Mai 2018 mit der Angst vieler Auftraggeber konfrontiert, für Verletzungen der DS-GVO haften zu müssen. Aufträge werden nicht erteilt oder einfach an Fotografen aus dem Ausland vergeben, in denen sich die Datenschutzbehörden nicht für das Thema interessieren. Der Rückgang der Aufträge liegt bei 80 Prozent, so seine Schätzung.

Die verantwortlichen Politiker würden sich nicht ausreichend mit der DS-GVO befassen und die Probleme verharmlosen, meint Jacobs. „Die Bereiche, die gerne übersehen werden sind neben PR, Touristik, Street, Kunst, Privatfotografie, Blogger, Hobbyfotografen, Schul- und Hochzeitsfotografen, Konzert- und Festivalfotografie. Wenn man sich wirklich an die DSGVO hielte, so würden wir das Rad der Zeit erheblich zurückdrehen, was Informationsfreiheit und Vielfalt angeht“, kritisert der Fotograf aus dem Ort Heide in Schleswig-Holstein.

Jacobs steht nicht allein da: Zahlreiche Fotografen aus dem Eventbereich berichten über starke Verunsicherung bei Firmen, mit denen sie bisher problemlos zusammengearbeitet haben. Fotografen aus dem Eventbereich melden Umsatzeinbrüche in erheblicher Höhe, wie auch die DJV-Aktion „Fotofreiheit“ auf der photokina zeigte. Dort berichteten zahlreiche Fotografinnen und Fotografen am DJV-Messestand von den Schwierigkeiten, weiterhin in Diskotheken oder Schulen die üblichen Fotoaufträge ausführen zu können.

Das Problem für Fotografen: Ihre Arbeit wird in radikaler Vereinfachung der gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Fotografie als bloße Datenverarbeitung eingestuft und damit völlig falsch behandelt. Hiergegen formiert sich Widerstand, ganz vorne steht Dirk Jacobs:

Fotografische Darstellungen müssen weiterhin in gesonderter Form vorrangig als Darstellungen und nicht als Datei gesehen werden. Die Entsprechung ist auch historisch eher in den darstellenden und grafischen Künsten zu sehen, als in der reinen Erhebung von Daten.“

Das schreibt Jacobs in seiner Petition (die offenbar niemand haben will).

Der Text der Petition von Jacobs deckt noch mehr Themen ab als der DJV-Aufruf zur Fotofreiheit. Das liegt unter anderem daran, dass er sie formulierte, als die Landesgesetzgeber die Freistellungen der Presse von der DS-GVO noch nicht verabschiedet hatten. Der DJV-Aufruf bezieht sich dagegen  auf den Stand von September 2018 und rückt vor allem die problematischen Veröffentlichungen einiger Landesdatenschutzämter in den MIttelpunkt seiner Kritik.

Jacobs macht auch darauf aufmerksam, dass sein Bundesland (Schleswig-Holstein) nach Expertenansicht das schlechteste Landesdatenschutzgesetz in Deutschland hätte. In der Tat: während Bundesländer wie Berlin oder Bayern auch den normalen Bürgern, den Firmen und Vereinen für ihre Publikationen Freiheiten von der DS-GVO zugestehen, fehlt in Schleswig-Holstein dazu jeder Satz, trotz Neuregelung des Gesetzes. Bürger müssen sich deswegen unter Umständen direkt auf das Grundgesetz und die Europäische Grundrechte-Charta berufen, wenn sie Fotos für bestimmte Zwecke nutzen wollen. Eine Reform des Landesdatenschutzgesetzes ist bislang trotzdem nicht vorgesehen.

Jacobs fordert vom Gesetzgeber einen klaren Rechtsrahmen für Fotografie: „Garantien und Sicherheit sind hier dringend gefordert, denn die bestehende Rechtslage bot lange den Schutz des Abgebildeten und des Abbilders und eine bessere Abwägung, wann diese Rechte in den Hintergrund zu treten hatten.“

Der Landtag Schleswig-Holstein berät derzeit weiterhin über einen Antrag der SPD zur Rechtssicherheit für Fotografen. Stellungnahmen von der Bundesregierung, Verbänden, Datenschutzbehörden und Wissenschaftlern liegen vor. Das Landesdatenschutzgesetz wird darin nicht wirklich thematisiert, und erst recht nicht: die Petition von Jacobs, der sich weiterhin jeden Tag mit den Problemen auseinandersetzen muss, die durch die DS-GVO hervorgerufen wurden.

MH

1 Kommentar zu “Er hat über 40.000 Unterschriften gesammelt, verlor 80 Prozent seines Foto-Umsatzes und niemand will seine Petition

  1. Nicht nur den Fotografen wird die Moeglichkeit zur freien Berichterstattung entzogen, auch in vielen anderen Bereichen schaffen wir uns ab.
    Unser Land entwickelt sich zu einem Entwicklungsland . Arbeiten und frei Leben wird immer mehr durch Buerokraten eingeschraenkt.
    Mit 76 J. habwe ich noch Lust nach Afrika auszuwandern.

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