DSGVO-Fotografie-Irrsinn live: Jetzt streiten sogar die Ämter

Es soll ja noch einige verirrte Politiker geben, die meinen, die DSGVO sei so etwas wie eine Erfolgsgeschichte. Klar, deswegen hat Facebook die DSGVO auch so begrüßt und dann pünktlich zum Start der Weltverbesserungsgesetzgebung die Gesichtserkennung eingeführt. Zahlreiche (etwas weniger verdienende) Fotografen mussten dagegen erhebliche Auftragseinbrüche hinnehmen und sich allerlei von den Datenschutzämtern, allen voran Hamburg und Brandenburg anhören, was sie zu tun und zu lassen haben.

Jetzt wird die ganze Erfolgsgeschichte allerdings noch bizarrer. Mittlerweile haben die selbsternannten Aufsichts- und Zensurbehörden für die deutsche Fotografie auch noch einen Streit untereinander entfacht, der an Argumentationsschlachten antiker Kirchensynoden erinnert. Anlass des wichtigen Ämterstreits ist die Schulfotografie.

Nachdem die Ämter zum Schluss gekommen sind, für alles in der Fotografie zuständig sein zu wollen (von der Aufnahme bis zur Löschung, die sie munter empfehlen), sind sie sich in die Haare darüber gekommen, wie denn die traditionell übliche Fotografie von Schülern noch halbwegs rechtssicher ausgeübt werden kann.

Worüber streiten sich die Scholastiker des deutschen Datenschutzrechts, hier konkret das (laut Eigenbezeichnung) „Unabhängige“ Datenschutzamt Schleswig-Holstein und das (ohne Unabhängigkeit im Namen auskommende) Bayerische Landesdatenschutzamt? Kernfrage: Sind Auftraggeber der Schulfotografen die Schulen – oder sind die Fotografen mit allen Wassern gewaschene Vertragspartner der Schule?

Wer jetzt noch nicht begriffen hat, worum es geht, muss eben das juristische (Datenschutz-)Examen machen oder unseren einfachen Erklärungen folgen. Wenn die Fotografen (nur) Auftragnehmer der Schulen sind, können (und müssen) die Schulen die notwendigen Genehmigungen der Eltern selbst einholen, aber den Fotografen nicht unbedingt erwähnen. Sie können sich das Recht zur Fotografie im Prinzip sogar nur einmal im Schulleben holen. Die sogenannte Auftragsdatenverarbeitung ist datenschutzrechtlich „privilegiert“. Will heißen, ist nicht so kompliziert. Sind die Fotografen dagegen hartgesottene und durchaus selbstbestimmte Vertragspartner, dann braucht die Schule mindestens eine Genehmigung der Eltern zur Einschaltung der Fotografen, und im Regelfall muss das ziemlich konkret sein (mal sehr grob formuliert).

Was der Streit uns erneut zeigt: die DSGVO ist des Fotografen Tod. Die Datenschutzämter haben sich mit ihrer Hilfe zur Oberbehörde der Zunft erklärt und tragen ihre Streitigkeiten vor der staunenden Fotografenbranche aus, die derweil Auftrag um Auftrag verliert,wegen der Rechtsunsicherheit.

Wie sagte die Bundesregierung kürzlich vor dem Landtag Schleswig-Holstein? „Kein Handlungsbedarf im Bereich der Fotografie“. Klar, man muss nichts tun, einfach aussitzen. Denn wenn sich Ämter streiten, ist ja eigentlich alles in Ordnung. Dann tun sie zumindest mal etwas.

ID

PS: Wer´s nicht glaubt, kann es bei den „Datenschutz-Notizen“ nachlesen.

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