„Ich weiß nicht mehr, wie ich als Fotograf mit der DSGVO arbeiten kann“

„Ich habe wegen der DSGVO ein Drittel meiner Aufträge verloren“ –  „Konkret sind mir rund 1.500 Euro pro Monat verloren gegangen“ –  „Wir wissen nicht, wie wir noch weiter in Schulen fotografieren könen“: Die DJV-Initiative Fotofreiheit.org war mit ihrem Stand vier Tage auf der Fotografie-Messe photokina vom 26. bis zum 29. September 2018 in Köln präsent. Der Zulauf von Teilnehmer/innen der Messe war enorm. Ständig wiederkehrendes Thema: das neue Datenschutzrecht, die Datenschutz-Grundverordnung.

Es waren Journalistinnen und Journalisten, Verantwortliche der Presse- und Öffentlicheitsarbeit, Schul- und Hochzeitsfotografen sowie andere gewerbliche Fotografen  aus dem In- und Ausland, die sich am DJV-Stand meldeten und ihren Unmut über das neue Datenschutzrecht oder dessen mutmaßliche Auswirkungen äußerten.

Ein Kollege berichtete, er hätte für ein Fotoprojekt Häuser fotografieren wollen, doch seien ständig Personen aus den Häusern gekommen, die „Datenschutz“ gerufen hätten, jeder Hinweis auf das Recht auf Panoramafreiheit sei vergeblich gewesen, er hätte das Projekt abbrechen müssen.

Eine andere Kollegin erzählte, dass sie so verunsichert sei, dass sie ihre gesamte Internetseite vom Netz genommen hatte.

Ein Fotojournalist zeigte dem DJV Fotos von Prozessionen im Ausland, die er aus Sorge vor datenschutzrechtlichen Problemen aus dem Netz genommen habe.

Schulfotografen berichteten, dass sie kaum noch in der Lage seien, die üblichen Klassen- und Schülerfotos aufnehmen zu können, weil Schulleitungen Bedenken äußerten.

Hochzeitsfotografen berichteten, dass sie nicht mehr wüssten, wie sie rechtssicher Veranstaltungen betreuen könnten.

Der DJV versuchte, den Kolleginnen und Kollegen den Rücken zu stärken. Er machte klar, dass er durch seine Lobbyarbeit erreicht habe, dass in den Pressegesetzen der Bundesländer – wie bisher – Journalistinnen und Journalistinnen weitgehend von der DSGVO ausgenommen seien. Davon profitierten auch Blogger oder Personen in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, da der Begriff des Journalismus nach den Regeln der DSGVO sowie laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weit auszulegen sei.

Der DJV machte allerdings auch klar, dass es noch erheblichen Gesetzgebungsbedarf gebe: nur in einigen Bundesländern wie etwa Berlin oder Bayern sei in den Landesdatenschutzgesetzen klar geregelt, dass auch Personen, Firmen oder Verbände außerhalb der Presse von der DSGVO ausgenommen sein könnten, wenn sie das Recht auf Meinungsäußerung oder Informationsfreiheit wahrnehmen wollten. Zwar könnten sich Bürger, Firmen oder Verbände in Bundesländern ohne solche Datenschutzregelungen auch direkt auf den Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union berufen, doch wäre eine klare gesetzliche Regelung besser. Hier müssten die Organisationen der Fotografen noch besseres Lobbying machen, um „Berlin“ oder „Bayern“ zu kopieren, also Ausnahmeregelungen im Landesdatenschutzgesetz zu erreichen. Natürlich wolle der DJV bei diesem Lobbying helfen. Der DJV unterstütze die gewerblichen Fotografen schon deswegen, weil seine Mitglieder natürlich neben der klassischen journalistischen Arbeit und neben der Fotografie in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch hin und wieder auch solche gewerblichen Aktivitäten entfalteten. Manche DJV-Mitglieder seien sogar gleichzeitig Fotojournalisten und Fotografen mit Meisterschein und Fotografie-Laden vor Ort, und das seit Jahrzehnten.

Was gewerbliche Fotografen anging, ermutigte der DJV die Betroffenen, sich von Landesdatenschutzämtern oder Datenschutzjuristen nicht einschüchtern zu lassen. Auch im System der DSGVO gebe es Möglichkeiten, mit denen die Fotografie möglich sei, so beispielsweise das so genannte „berechtige Interesse“.

Der DJV machte auch Fotoaufnahmen von Kolleginnen und Kolleginnen, mit denen diese ihren Unmut über die Umsetzung der Datenschutzregelungen zeigen konnten. Seitens der photokina-Besucher/innen bestand eine große Bereitschaft, sich an der Foto-Aktion zu beteiligen.

Fotofreiheit.org & DJV Compilation @Photokina 2018

Viele Teilnehmer/innen der photokina dankten dem DJV für seine Initiative. Ein Fotograf äußerte sich erfreut: „Danke für Ihre klaren Worte im Vortrag auf der Bühne. Ich sehe die Rechtslage genauso wie der DJV. Ich bin daher der Meinung, dass ich weiterhin für meinen Sportverein Fotos der Vereinsveranstaltungen anfertigen und veröffentlichen kann. Zahlreiche andere meiner Bekannten sind allerdings leider total verunsichert und fotografieren bzw. veröffentlichen gar nicht mehr!“

Eine Kollegin, die Mitglied im DJV ist, bedankte sich am Stand für die bisherige Informationsarbeit. „Dank der Informationen im DJV-Webinar zum Datenschutzrecht bin ich  beim In-Kraft-Treten der DSGVO cool geblieben und habe wie bislang weiter gearbeitet. Viele andere Kollegen sind dagegen eskaliert und in Panik geraten. Auch meine Auftraggeber sind stark verunsichert, so dass ich am Ende natürlich auch Verluste beim Umsatz hatte, aber zumindest nicht so schlimm wie bei den nicht informierten Kollegen.“

Der DJV setzt seine Aktionen zur Fotofreiheit auch nach der photokina fort.

MH

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