Foto des Tages: Protest nur noch mit Fellkostüm zulässig?

Wie kann das eigentlich sein: die Aktion „Fotofreiheit“ macht auf der photokina einfach Fotos von Leuten mit Protestschildern und stellt sie einfach ins Internet, ja sogar auf Facebook! Darf man das im Zeitalter von Orwell, pardon: dem DSGVO-Zeitalter überhaupt noch?

Wo waren denn eigentlich die Kübel voller DSGVO-Belehrungen bei der Aufnahme, haben die Protestierenden eigentlich 27 Seiten DSGVO-Zustimmungen unterschrieben und kommt es in Kürze zu einer SEK-mäßigen Aktion der Datenschutzbehörden, bei der in der Geschäftsstelle des DJV die Fotos der Protestierenden, soweit erkennbar, gesichert und gleich vor Ort gelöscht werden?

Ein einziges Foto, das mutmaßlich DSGVO konform sein könnte, ist eventuell das Foto des oder der Protestierenden im Fellkostüm. Aber wer weiß? Vielleicht kennen andere Personen die/den Inhaber/in des Kostüms, wodurch es sich ebenfalls um personenbezogene Daten handeln könnte. Also ebenfalls ein DSGVO-Verstoß.

Fotofreiheit-Protest. Foto: Christina Czybik

Dürfen die das, diese Leute von Fotofreiheit.org? Kurze Antwort: Ja, die dürfen das. Denn für diese Leute (also uns) gilt die DSGVO gar nicht. Denn Fotofreiheit.org ist eine Meinungsäußerung und Information rund um das Thema Fotofreiheit. Und wie der Artikel 5 Grundgesetz schon sagt, dürfen Bürger, Vereine (und sogar Firmen) ihre Meinung nicht nur per Wort, sondern auch per Bild verbreiten. Auch wenn Landesdatenschutzämter wie Hamburg oder Brandenburg allen Ernstes verbreiten, die DSGVO gehe dem Grundgesetz vor. Na klar, davon träumt Ihr, dass das Grundgesetz abgeschafft ist und das Landesdatenschutzamt die Herrschaft über die Fotowelt hat.

Die DSGVO gilt nicht, wenn es um Presse, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Meinungsäußerung und Informationsfreiheit geht. Per Wort, per Bild und mit anderen Mitteln. Mit Fell und ohne. So einfach ist das.

Übrigens, weil die Bildernutzung (auch) durch das so genannte „KUG“ geregelt wird, also ein Gesetz für die Bilderwelt, das nach wie vor gilt (wie gerade auch die Bundesregierung bestätigt hat), noch der Hinweis: wenn jemand der Abgebildeten sich übrigens (jetzt) daran stören würde, weil gewichtige – berechtigte – Interessen durch diese Verbreitung berührt werden (z.B. der Vater ist Landesdatenschützer und gar nicht erfreut über die Veröffentlichung…) könnte sie/er sich natürlich bei Fotofreiheit.org bzw. dem DJV melden. Wir (und die bisherige Rechtslage) sind ja gar nicht so. Rechte von Personen können auch ohne DSGVO geschützt werden.

PS: In der Politik gibt es Misstrauensvoten gegen Politiker. Gibt es eigentlich auch die Möglichkeit, ein Misstrauensvotum gegen die deutschen Datenschutzämter einzureichen?

Höflichst, Ihr Hironimus

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