Deutscher Bundesrat ab 19. Oktober „in Sorge“ wegen Fotorecht?

Der Bundesrat wird am 19. Oktober 2018 über eine Vorlage abstimmen, in dem unter anderen die Sorge um das Fortbestehen „bewährter nationaler Regelungen“ wie das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ (KunstUrhG/KUG) formuliert wird.

Wenn die anwesenden Ländervertreter zustimmen, wird der Bundesrat die Bundesregierung bitten, wie es im gestelzten Bürokratendeutsch heißt, zu prüfen, „ob bei der Anwendung europäischer und nationaler Datenschutzregelungen Rechtsunsicherheiten in zentralen Praxisfragen wie bei der Veröffentlichung von Abbildungen“ bestehen. Auf gut Deutsch: die Bundesregierung soll prüfen, ob es eine rechtliche Klarstellung zur Geltung des KUG geben sollte.

Die Bundesregierung selbst hatte Mitte September 2018 vor dem Landtag Schleswig-Holstein knapp mitgeteilt, dass das KUG gelte und keinerlei Rechtsunsicherheit zu regeln sei. Insofern ist die Bundesratsvorlage ein kleiner, freilich allzu kleiner Fußtritt für die Regierungskoalition.

Pferdefuß der Bundesratsvorlage: Die Prüfung soll erst „im Rahmen der nach der Datenschutz-Grundverordnung und dem 1. Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz erforderlichen Berichte und Bewertungen“ erfolgen, also 2020, wie Artikel 97 DS-GVO festlegt. Bis dahin sollen sich offenbar Datenschutzämter allein mit den Fotografen (vor Gerichten und anderswo) herumschlagen oder auch untereinander juristische Schlagabtausche zum Thema leisten.

Das ist deutlich zu spät: Fotograf/inn/en ist zu empfehlen, den Vertretungen ihres Bundeslandes im Bundesrat (am besten ihrer Landesregierung) mitzuteilen, dass das viel zu spät ist. Das Chaos im Bereich der Fotografie benötigt sofortige Klarstellungen.

MH

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