Saarländisches Mediengesetz
§ 11 Datenschutz für den Bereich der Presse (1) Soweit Unternehmen, Hilfs- und Beteiligungsunternehmen der Presse
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§ 11a Datenverarbeitung zu journalistischen und literarischen Zwecken Soweit Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse personenbezogene Daten
§ 29 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit (1) Soweit
§ 16 a Datenverarbeitung zu journalistischen und literarischen Zwecken (1) Soweit Unternehmen der Presse und
§ 25 Verarbeitung personenbezogener Daten zu Zwecken der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit (1) Soweit
§ 11 a Datenverarbeitung zu journalistischen und literarischen Zwecken, Medienprivileg Soweit Unternehmen oder Hilfsunternehmen der
§ 10a LPresseG – Datenschutz Soweit Unternehmen oder Hilfsunternehmen der Presse personenbezogene Daten zu journalistischen oder
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