Landesmediengesetz (LMG) Rheinland-Pfalz
§ 12 Datenschutz (1) Soweit Unternehmen der Presse oder zu diesen gehörende Hilfs- und Beteiligungsunternehmen
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§ 10 HPresseG 1Soweit Unternehmen und Hilfsunternehmen der Presse personenbezogene Daten zu journalistischen oder literarischen Zwecken verarbeiten,
§ 19 Verarbeitung personenbezogener Daten zu künstlerischen und literarischen Zwecken (1) Werden personenbezogene Daten zu
§ 12 Datenverarbeitung zu journalistischen und literarischen Zwecken (1) 1Soweit Unternehmen der Presse und deren